Tanzschule Wolfgang Steuer
Tanzen kann so schön sein :-)
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Teilnahmebedingungen der

TWS GmbH - Schützenstr. 8 - 80335 München

 

Bankverbindung:

Santander Bank – Konto Nr.: 17 720 048 00 – BLZ: 700 101 11

Münchner Bank eG – Konto Nr.: 802 999 – BLZ 701 900 00

 

Geschäftsführer:
Wolfgang Steuer

Eingetragen im Handelsregister München N.B. 61281

USt.-ID Nr.: DE 129484752

 

Für die Teilnahme am Tanzkurs:

1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme an dem vereinbarten Tanzkurs.

2. Die Teilnahmeberechtigung zu dem gebuchten Kurs beginnt mit der 1. Tanzstunde und endet mit der letzten Tanzstunde.

3. Die Kursgebühr ist mit Unterzeichnung des Vertrags, spätestens 3 Tage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig.

4. Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Tanzschule übertragbar.

5. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

6. Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.

7. Die im Kurs erlernten Schrittfolgen, Figuren, Choreographien, sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte - insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich - ist untersagt.

 

Für die Teilnahme am Tanzclub/Tanzkreis:

1. Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Mitgliedschaft im vereinbarten Tanzclub.

2. Der Unterricht findet einmal wöchentlich an festgelegten Clubtagen statt. Während der Bayerischen Schulferien findet der Unterricht entsprechend der veröffentlichten veränderten Unterrichtsstunden statt. (Ferienprogramm).

3. Die Mindest-Mitgliedsdauer beträgt 3 Monate. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Nach einer Kündigung ist bei Wiedereintritt innerhalb eines halben Jahres ab dem Beendigungszeitpunkt eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages zu zahlen.

4. Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig.  Soweit das Mitglied nicht am Einzugsverfahren teilnimmt, ist der Mitgliedsbeitrag 1/4jährlich im Voraus zu entrichten. Kommt das Mitglied mit mehr als 2 monatlichen Beiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.

5. Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Tanzschule übertragbar.

6. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

7. Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.

8. Die im Kurs erlernten Schrittfolgen, Figuren, Choreographien, sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte - insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich - ist untersagt.



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