Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme am vereinbarten Tanzkurs.
Die Teilnahmeberechtigung zu dem gebuchten Kurs beginnt mit der ersten Tanzstunde und endet mit der letzten Tanzstunde.
Die Kursgebühr ist mit Unterzeichnung des Vertrags, spätestens drei Tage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig.
Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Tanzschule übertragbar.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
Laufzeitverträge:
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Mitgliedschaft im vereinbarten Tanzclub.
Der Unterricht findet einmal wöchentlich an festgelegten Clubtagen statt. Während der Bayerischen Schulferien findet der Unterricht entsprechend der veröffentlichten veränderten Unterrichtsstunden statt („Ferienprogramm“).
Die Mindest-Mitgliedsdauer beträgt 3 Monate. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform gekündigt wird. Nach einer Kündigung ist bei Wiedereintritt innerhalb eines halben Jahres ab dem Beendigungszeitpunkt eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages zu zahlen.
Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig und wird per SEPA-Lastschrift durch die TWS Tanz GmbH eingezogen.
Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der TWS Tanz GmbH übertragbar.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
Tickets:
Im Falle der Absage oder der Verlegung des Events durch den Veranstalter kann der/die Kartenkäufer*in vom Vertrag zurücktreten und den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt.