

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einzelkursbuchung:
- Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme am vereinbarten Tanzkurs.
- Die Teilnahmeberechtigung zu dem gebuchten Kurs beginnt mit der ersten Tanzstunde und endet mit der letzten Tanzstunde.
- Die Kursgebühr ist mit Unterzeichnung des Vertrags, spätestens drei Tage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig.
- Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Tanzschule übertragbar.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
Laufzeitverträge:
- Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Mitgliedschaft im vereinbarten Tanzclub.
- Der Unterricht findet einmal wöchentlich an festgelegten Clubtagen statt. Während der Bayerischen Schulferien findet der Unterricht entsprechend der veröffentlichten veränderten Unterrichtsstunden statt („Ferienprogramm“).
- Die Mindest-Mitgliedsdauer beträgt 3 Monate. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform gekündigt wird. Nach einer Kündigung ist bei Wiedereintritt innerhalb eines halben Jahres ab dem Beendigungszeitpunkt eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages zu zahlen.
- Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig und wird per SEPA-Lastschrift durch die TWS Tanz GmbH eingezogen.
- Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der TWS Tanz GmbH übertragbar.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
Tickets:
- Im Falle der Absage oder der Verlegung des Events durch den Veranstalter kann der/die Kartenkäufer*in vom Vertrag zurücktreten und den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
- Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt.